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    Ein Haftpflichtgutachten ist ein Gutachten, das nach einem Unfall erstellt wird, um den entstandenen Schaden an einem Fahrzeug zu dokumentieren. Es dient dazu, die Schadenshöhe und -ursache sowie die Reparaturkosten zu ermitteln. Ein solches Gutachten wird in der Regel im Auftrag des Geschädigten von einem unabhängigen Gutachter erstellt und bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eingereicht. Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Versicherung, in welchem Umfang sie für den Schaden aufkommen muss.

    Ein Kaskogutachten ist ein Gutachten, das bei einem Schaden am eigenen Fahrzeug erstellt wird, um die Kosten für Reparaturen oder Ersatz zu ermitteln. Es wird meistens im Rahmen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung beauftragt, wenn Schäden durch Ereignisse wie Unfälle, Diebstahl, Vandalismus, Naturereignisse oder andere unfallfremde Schäden entstanden sind. Ein Gutachter dokumentiert hierbei den Schadenumfang und bewertet die Reparaturkosten. Das Kaskogutachten wird der eigenen Kaskoversicherung vorgelegt, die dann entscheidet, ob und in welchem Umfang sie die Kosten übernimmt.

    Ein Restwertgutachten wird erstellt, um den aktuellen Wert eines beschädigten Fahrzeugs nach einem Unfall zu ermitteln. Es kommt meist dann zum Einsatz, wenn ein Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, also bei einem Totalschaden. Das Gutachten ermittelt, welchen Wert das Fahrzeug trotz des Schadens noch hat, den sogenannten Restwert. Dieser Wert kann durch den Verkauf an einen Restwertkäufer oder durch eine Verwertung erzielt werden. Das Restwertgutachten wird der Versicherung vorgelegt, damit diese den Schadenersatz auf Basis des tatsächlichen Restwertes berechnen kann.

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